Die Aufwandsentschädigung für Pendlerpauschalen wurde ab Januar erhöht
Die Aufwandsentschädigung für Pendlerpauschalen wurde ab Januar erhöht Gemäß der Regierungsverordnung 16/2023 (I.27.) wurde der Betrag der steuerfreien Aufwandsentschädigung von Fahrten zur Arbeit und nach Hause während des Bestehens der Gefahrenverordnung von 15,- HUF pro Kilometer auf 30,- HUF pro Kilometer erhöht. Gemäß Regierungsverordnung Nr. 39/2010 (26.II.) über [...]